Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemein

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind ausschließliche Grundlage des Werkvertrages mit Charlotte Pocher Design &

Styling und werden vom Kunden bei Auftragserteilung mit seiner Unterschrift anerkannt. Insbesondere bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Charlotte Pocher DESIGN&STYLING zur Kenntnis genom- men hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.

§ 2 Urheber- und Nutzungsrecht

1. Bei den Entwürfen und den gefertigten Kostümen handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke von Charlotte Pocher

Design & Styling. Nutzung, Veränderung und Nachahmung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Charlotte Pocher Design & Styling zulässig. Sämtliche Urheberrechte liegen bei Charlotte Pocher Design & Styling.
2. Der Kunde verpflichtet sich zur ausdrücklichen Urheberbenennung von Charlotte Pocher Design & Styling bei jeder Form der Weitergabe und Weiterleitung bzw. bildlicher Darstellung von Werken von Charlotte Pocher Design & Styling.

3. Charlotte Pocher Design & Styling überträgt dem Kunden die uneingeschränkten Nutzungsrechte an den gefertigten Kostü- men für den von dem Kunden vorgegebenen Verwendungszweck des definierten Leistungsumfanges des Auftrages.
Für andere Zwecke darf die Verwendung nur erfolgen, wenn Charlotte Pocher Design & Styling ihre Zustimmung erteilt hat und eine Provisionsvereinbarung geschlossen worden ist.

4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder und Fotos der im Auftrag des Kunden hergestellten Kostüme und sons- tigen Werke, durch Charlotte Pocher Design & Styling für eigene Firmenzwecke wie Eigenwerbung und Referenzlisten genutzt werden.
5. Eventuelle Nachproduktionen der Kostüme auf Wunsch des Auftraggebers oder externer Dritter werden vom Kunden an Char- lotte Pocher Design & Styling unverzüglich weitergeleitet. Eventuelle Nachproduktionen erfolgen ausschließlich durch Charlotte Pocher DESIGN & STLING.

§ 3 Produktionsvereinbarung

1. Die Produktion erfolgt zu den Bedingungen und Absprachen, die im Werkvertrag festgelegt sind.
2. Bei Prototypen, Mustern und Probeteilen wird der Mehraufwand berechnet, sofern sie nicht in die beauftragte Produktion einge- bracht werden können. Sollte der Prototyp bei der Abnahme auf Wunsch des Kunden in Form, Material oder Farbgebung von dem erstellten Angebot und der bis dahin getroffenen Vereinbarung abweichen, so sind diese Änderungen kostenpflichtig.
3. Alle vereinbarten Elemente sind im Angebotspreis enthalten. Werden nachträglich Elemente hinzugefügt, ändert sich der Preis entsprechend. Eingereichte Materialmuster sind kurzfristig für die Produktion bindend. Sie können im Bedarfsfall einseitig durch Charlotte Pocher Design & Styling ersetzt werden.
4. Stellt sich ein Auftrag als Eilproduktion dar, so wird dieser bei Auftragsannahme definiert. Aufschläge für Kurierkosten und Mate- rialpreise, sowie alle weiteren auf Grund der eiligen Terminierung entstehenden Kosten werden gesondert berechnet. Können aus zeitlichen Gründen (Termine) Entwürfe und Materialien nicht mehr mit dem Kunden abgestimmt werden, ist die Produktion nicht abänderbar. Dies gilt nicht, wenn die Terminierung durch Charlotte Pocher Design & Styling zu vertreten ist.

§ 4 Folgeproduktionsvereinbarung

1. Veränderungen, Ausbesserungsarbeiten und Reparaturen an den Kostümen dürfen ausschließlich durch Charlotte Pocher

Design & Styling oder durch einen von ihr beauftragten Dritten vorgenommen werden. Der Auftraggeber sowie die von ihm ein- gesetzten Mitarbeiter werden hiermit ausdrücklich zu notwendigen Ausbesserungsarbeiten und Reparaturen an den Kostümen autorisiert.
2. Nachbestellungen sind grundsätzlich möglich, hängen aber von den aktuellen Lagerbeständen sowie Produktionen der Lieferan- ten ab und werden ggf. neu kalkuliert. Eine detailgenaue Nachbestellung kann nur im unmittelbaren zeitlichen Anschluss als Fol- geproduktion oder nach Vorlage des Prototypen/Original garantiert werden.

§ 5 Lieferbedingungen

1. Die Durchführung des erteilten Auftrages setzt eine schriftliche, vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung an Charlotte

Pocher Design & Styling voraus. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden kommt ein Werkvertrag zustan- de.
2. Mit Abschluss des Werkvertrages werden eine Anzahlung von mindestens der Hälfte des vertraglich vereinbarten Werklohnes bzw. mindestens der Gesamtbetrag der im Angebot vereinbarten Materialkosten zur Zahlung fällig. Erst nach Eingang der Anzah- lung wird mit der Fertigung begonnen werden.

3. Der Restbetrag wird bei Lieferung per Barscheck oder Überweisung fällig. Alle Kosten und Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung und Versand ab Berlin trägt der Kunde. Sämtliche Auftragsarbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Charlotte Pocher Design & Styling.
4. Eine Stornierung des zustande gekommenen Vertrages nach Beginn der Fertigung ist nicht möglich. In Ausnahmefällen kann Charlotte Pocher Design & Styling einer Stornierung gegen Kostenersatz durch den Kunden zustimmen. Der Kostenersatz wird sofort zur Zahlung fällig.

5. Werden Entwürfe angefertigt, sind diese als Arbeitsskizzen zu verstehen. Es wird keine Garantie für die detailgenaue Umset- zung der Entwürfe übernommen, so dass Abweichungen von den Entwürfen aus Kostengründen möglich sind. Allerdings wird eine weitestgehende Übereinstimmung gewährleistet. Entwürfe und Präsentationen sind als Hilfestellung für den Auftraggeber gedacht

Charlotte Pocher – DESIGN & STYLING

Reinhardtstr. 3, 10117 Berlin – Tel. 030 555 66 07 – Mobil 0172 328 77 99 – charlottepocher@t-online.de Bankverbindung: Deutsche Bank IBAN: DE 52 1007 0024 0718 9921 00

und werden nur bei Nichtzustandekommen des Auftrags mit 300,- Euro netto pro Entwurf berechnet. Dieser Betrag wird bei Auf- tragserteilung des besprochenen Auftrages verrechnet.
6. Sind die anzufertigenden Outfits/Kostüme keine Maßanfertigungen, werden sie in den anzugebenden Konfektionsgrößen erstellt. In diesem Fall wird keine Garantie für individuelle Passform gegeben. Maßanfertigungen bedingen mindestens einer Anprobe. Der Mehraufwand wird getrennt berechnet. Spätestens bei Bestätigung der abgegebenen Entwürfe werden die Angaben zu den Kon- fektionsgrößen und die genaue Bestellmenge benötigt. Änderungen von Geschlecht und/oder Konfektionsgröße sind nach Auf- tragserteilung nur noch gegen Aufpreis möglich.

7. Folgende Leistungen sind nur nach Absprache im Angebot enthalten: Schuhe, Strümpfe, Unterwäsche, Strumpfhosen, Make-up und Kopfbedeckungen. Wird diesbezüglich keine Absprache getroffen, sind sie durch den Kunden zu stellen. Andere als die im Auftrag aufgeführten Leistungen bedürfen der Nachkalkulation oder werden nach Zeit und Aufwand berechnet.
8. Sofern der Kunde Kostüme und Outfits nur zeitlich befristet nutzen möchte, ist ein gesonderter Verleihvertrag mit Charlotte Pocher Design & Styling auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen VERLEIH zu schließen.

9. Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Annahmeverzug oder verletzt er seine sonstigen Mitwirkungspflichten ist Charlotte Pocher Design & Styling berechtigt, den entstandenen Schaden zu verlangen.
10. Reklamationen oder Mängel sind sofort, spätestens jedoch nach 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber Charlotte Pocher Design & Styling zu erklären. Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge liefert Charlotte Pocher Design & Styling nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist Ersatz oder bessert nach. Reklamationen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht berücksichtigt werden. Reduzierte Ware ist gänzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

11. Nach begonnener Bearbeitung des Auftrags ist jede Änderung zum Entwurfskonzept ausgeschlossen. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass der Verkäufer eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt hat.

12. Schadensersatzansprüche wegen Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrläs- sigkeit verursacht wurde und nicht auf dem Fehlen einer durch Charlotte Pocher Design & Styling zugesicherten Eigenschaft beruht. Charlotte Pocher Design & Styling behält sich vor, für jedes von ihr entworfene und gefertigte Produkt individuelle, von Material (Stoffqualität etc.) und Verarbeitung abhängige Pflege- und Tragehinweise zu geben (Style Guide). Sollten diese nicht beachtet werden, und das Produkt ist nur noch eingeschränkt bzw. nicht mehr tragbar, so sind Reklamationen ausgeschlossen.

§ 6 Haftungsausschluss

1. Charlotte Pocher Design & Styling haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Folgeschäden ist

ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht durch Charlotte Pocher Design & Styling zu verantwortende Lieferverzöge- rungen.
2. Die Haftung Charlotte Pocher Design & Styling ist auf den jeweils betroffenen Warenwert beschränkt.
3. Höhere Gewalt und andere durch Charlotte Pocher Design & Styling nicht zu verhindernden Betriebsstörungen entbinden Auftragnehmer von der Einhaltung jedweder Terminierung. Eine Haftung oder Reklamation kann hierdurch nicht abgeleitet werden.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestim- mungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechen- des gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

§ 8 Sonstige Regelungen

1. Neben den hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Charlotte Pocher DESIGN & STYLING gelten die jeweils gülti-

gen Einheitsbedingungen der deutschen Bekleidungsindustrie, sofern sie nicht dem Vorgenannten widersprechen.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Dem Kunden ist bekannt, dass die Verwendung der im Werkvertrag enthaltenen Daten über den Kunden für Buchhaltungszwe- cke gespeichert und verarbeitet werden. Die Weitergabe von Kundendaten an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.

Stand: Januar 2021